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   BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06   

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https://dejure.org/2009,5546
BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06 (https://dejure.org/2009,5546)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2009 - Xa ZR 69/06 (https://dejure.org/2009,5546)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2009 - Xa ZR 69/06 (https://dejure.org/2009,5546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 7
    Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsstunden zur Bewältigung eines Gutachtenauftrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 15
  • GRUR 2010, 560 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06
    Der gerichtliche Sachverständige hat im vorliegenden Verfahren und in dem Nichtigkeitsverfahren Xa ZR 68/09 jeweils ein Gutachten erstattet.
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 52/05

    Angemessenheit der Honorarforderung eines Sachverständigen im

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06
    Zwischen Fachkunde und zeitlichem Begutachtungsaufwand muss eine gewisse plausible Proportionalität gewahrt bleiben (BGH, Beschl. v. 2.12.2008 - X ZR 159/05, GRUR-RR 2009, 120, Tz. 4; Beschl. v. 25.9.2007 - X ZR 52/05, Tz. 5 f.).
  • BGH, 02.12.2008 - X ZR 159/05

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06
    Zwischen Fachkunde und zeitlichem Begutachtungsaufwand muss eine gewisse plausible Proportionalität gewahrt bleiben (BGH, Beschl. v. 2.12.2008 - X ZR 159/05, GRUR-RR 2009, 120, Tz. 4; Beschl. v. 25.9.2007 - X ZR 52/05, Tz. 5 f.).
  • LG Darmstadt, 21.09.2016 - 5 T 634/15

    Vergütungsanspruch eines Sachverständigen für ein ärztliches Zeugnis nach § 281

    Dabei sind grundsätzlich die von dem Sachverständigen mitgeteilten tatsächlichen Zeitangaben als richtig zu Grunde zu legen (BGH GRUR-RR 2010, 272; LSG Thüringen, Beschluss vom 03.08.2009, Az. L 6 SF 44/08 m.w.N.; Hartmann, KostG, 43. Aufl., § 8 JVEG Rn. 36), soweit keine konkreten Anhaltspunkte für wahrheitswidrige Angaben bestehen.
  • OLG München, 22.01.2014 - 11 W 40/14

    Umfang des dem Sachverständigen zur vergütenden Zeitaufwandes

    Auch weist das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss zutreffend darauf hin, dass die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen auf einem schwierigen Sachgebiet vorausgesetzt werden darf und dass zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand eine plausible Proportionalität gewahrt sein muss (BGH, Beschlüsse vom 25.09.2007 - X ZR 52/05, vom 01.04.2008 - X ZR 84/05, vom 02.12.2008 - X ZR 159/05, vom 22.09.2009 - X a ZR 69/06 = GRUR-RR 2010, 272 ; vom 12.07.2011 - X ZR 115/06 und vom 13.08.2012 - X ZR 11/10, jeweils in "[...]" veröffentlicht).
  • OLG München, 22.01.2024 - 11 W 1399/23

    Viel Zeit = viel Geld?

    Der BGH geht weiter in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass konkrete Angaben eines Sachverständigen über aufgewendete Zeiten richtig sind; ein Anlass zur Nachprüfung bzw. gegebenenfalls einer Rechnungskürzung besteht allerdings dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint, die berechnete Stundenzahl also nicht mehr plausibel ist und in keiner vertretbaren Relation mehr zu den zu bewältigenden Schwierigkeiten steht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.2011 - X ZR 115/06 Tz 3 ff.; Beschl. v. 22.02.2009 - X a ZR 69/06 Tz 5 ff.; Senat, Beschl. v. 03.03.2016 - 1 1 WF 394/16; Beschl. v. 17.11.2015 - 1 1 WF 1286/15; Beschl. v. 14.09.2015 - 11 W 1405/15; JurBüro 1982, 1228; KG JurBüro 1984, 1066; OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 43; OLG Zweibrücken JurBüro 1988, 1 16; näher Binz/Dömdorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., S 8 JVEG Rn. 12).
  • OLG München, 20.12.2011 - 11 W 2733/10

    Vergütung des Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren: Versagung des

    So ist beispielsweise die insgesamt geforderte Honorarhöhe, die auf einer Stundenzahl von ca. 470 (!) beruht, angesichts des Auftragsinhaltes kaum verständlich: Auch wenn die Aufgabenstellung schon etwas anspruchsvoller gewesen sein mag als die Begutachtung eines "kleinen Betonkubus" (Schriftsatz Antragsgegner vom 10.03.2010, Seite 2), so muss von einem Sachverständigen gerade für sein Fachgebiet eine bereits vorhandene fachliche Kompetenz verlangt werden und zwischen Begutachtungsaufwand und Fachkunde eine gewisse plausible Proportionalität gewahrt bleiben (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.2009 - Xa ZR 69/06 Tz. 7).

    Was die vom Erstgericht mehrfach erwähnte Verwendung von "Zetteln", insbesondere aber auch von "Tipp Ex" angeht, ist auch dies - für sich genommen - kein Grund, um die Aberkennung einer Vergütung darauf stützen zu können, schon weil die Arbeitsweise eines gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich diesem selbst überlassen bleiben muss (BGH, Beschl. v. 22.09.2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG München, 20.12.2011 - 11 W 578/11

    Aberkennung der Vergütung eines Sachverständigen aufgrund der grob fahrlässigen

    So ist beispielsweise die insgesamt geforderte Honorarhöhe, die auf einer Stundenzahl von ca. 470 (!) beruht, angesichts des Auftragsinhaltes kaum verständlich: Auch wenn die Aufgabenstellung schon etwas anspruchsvoller gewesen sein mag als die Begutachtung eines "kleinen Betonkubus" (Schriftsatz Antragsgegner vom 10.03.2010, Seite 2), so muss von einem Sachverständigen gerade für sein Fachgebiet eine bereits vorhandene fachliche Kompetenz verlangt werden und zwischen Begutachtungsaufwand und Fachkunde eine gewisse plausible Proportionalität gewahrt bleiben (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.2009 - Xa ZR 69/06 Tz. 7).

    Was die vom Erstgericht mehrfach erwähnte Verwendung von "Zetteln", insbesondere aber auch von "Tipp Ex" angeht, ist auch dies - für sich genommen - kein Grund, um die Aberkennung einer Vergütung darauf stützen zu können, schon weil die Arbeitsweise eines gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich diesem selbst überlassen bleiben muss (BGH, Beschl. v. 22.09.2009, a.a.O., Tz. 7).

  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272; OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 6 W 6/18

    Sachverständigenvergütung: Gerichtliche Überprüfung des abgerechneten

    Die Arbeitsweise des gerichtlichen Sachverständigen bleibt grundsätzlich diesem selbst überlassen (BGH, GRUR-RR 2010, 272).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22

    Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!

    Hierbei sind insbesondere der Umfang und Schwierigkeitsgrad des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.2009 - Xa ZR 69/06, GRUR-RR 2010, 272; OLG Hamm, Beschl. v. 31.03.2000 - 2 Ws 287/99, JurBüro 2000, 662 - 663; Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 24 m. w. N.), die Sachkunde des Sachverständigen und der Umfang des Gutachtens sowie die Bedeutung der Streitsache zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.06.1987 - X ZR 27/86, NJW-RR 1987, 1470 - 1471; OLG Hamm, Beschl. v. 31.03.2000 - 2 Ws 287/99, JurBüro 2000, 662 - 663; LG Dortmund, Beschl. v. 08.12.2016 - 9 T 631/16, DS 2017, 230 - 231 m. w. N.; Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 24 m. w. N.).
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